News zum Kiteverbot – Sylt

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Quelle: Kite Club Sylt e.V.

Vertreter des Kite Club Sylt e.V. haben sich vor einiger Zeit mit Vertretern der Sylter Gemeinden, der Nationalparkverwaltung auf Einladung des Landschaftszweckverbandes im Rathaus Westerland zu einer Info-Veranstaltung getroffen um ein Konzept zu erarbeiten.

Das im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz-Wassersport Sylt erarbeitete Konzept wurde diskutiert und für die Bereiche des Nationalparks begrüßt. Die Gemeinden wiesen lediglich auf die seit Jahren bestehende Regelungen an den Badestränden hin (gehören nicht zum Nationalpark), die weiterhin Gültigkeit haben. Hier nun die zwischenzeitliche Beschlussfassung über die insularen Kitesurf-Zonen der Gemeinden:

Der Kitesurf-Sport als touristisch attraktiver Faktor soll vor Sylts Küsten weiterhin möglich sein, aber reglementiert werden. Der Landschaftszweckverband Sylt meldet die im folgenden aufgeführten Kitesurf-Zonen an die Nationalparkverwaltung des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz und beantragt diese als abgestimmte Sylter Ausnahmegebiete für die Novellierung der Befahrensverordnung. Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sollen an der Ostküste die beidenGebiete „Lister Königshafen“ und „Hörnumer Nehrung/Möwennest“ und an der Westküste das gesamte Nationalparkgebiet (Walschutzgebiet ab 150m vor der Küste) zum Kitesurfen erlaubt sein. Im Brandungsbereich der Westküste sollen nur die von den Sylter Gemeinden festgelegten Strandbereiche und Korridore zum Kitesurfen erlaubt sein, diese sind zur Zeit:

List:„Strandhalle“ (Strandübergang 17)
Kampen:keine Kitesurf-Zonen in der Hauptsaison, in der Nebensaison Kitesurfen gestattet
Wenningstedt:Strandübergang 35
Westerland:„Nordseeklinik Nord“ (Strandübergang 37)„Brandenburger Straße“ (Strandübergang 44)„Dikjen Deel/Baakdeel“ (Strandübergänge 56-58)
Rantum:„Campingplatz/ADS“ (Strandübergänge 59-60) und „Sansibar 2“ (Strandübergang 72)
Hörnum:Strandbereich „K4/Bunker Hill“ (Strandübergang 74)

Diese Strandbereiche sind in dieser Karte der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz – Wassersport Sylt nicht gekennzeichnet, da sie nicht innerhalb der Grenzen des Nationalparks Wattenmeer liegen. Dieser beginnt erst 150m seewärts mit dem Walschutzgebiet.

Quelle: Kite Club Sylt e.V.

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Wir versuchen euch stets auf dem Laufenden zu halten was das Thema „Kiteverbot“ in Deutschland betrifft. Wir haben dazu vor kurzem eine PM veröffentlicht, die HIER noch einmal nachgelesen werden kann. Natürlich würden wir uns freuen, wenn unsere Leser die Petition gegen ein generelles Kitesurfverbot in Deutschland unterstützen würden!

Den Link zur Petition findet ihr HIER.